Prozessführung in Familiensachen
Scheidungs- und Verbundverfahren (Unterhalt, Versorgungs-
ausgleich, Zugewinnausgleich, Hausrat, Ehewohnung, Kinder-, Sorge- und Umgangsrecht).
Sollte eine außergerichtliche Einigung scheitern oder aus anderen Gründen nicht zielführend sein, vertreten wir Sie in
der ersten und zweiten Instanz in allen familienrechtlichen und
damit in Zusammenhang stehenden Verfahren.
Dieses kann die Geltendmachung von Ehegatten- und Kindes-
unterhalt ebenso wie die Auseinandersetzung Ihrer Güter, des Hausrats, des Familienheims wie der Ausgleich von Renten-
anwartschaften sein.
Ebenso vertreten wir Sie in streitigen Auseinandersetzungen über den Umgang und das Sorgerecht mit Ihren ehelichen und nichtehelichen Kindern.
Wir erstellen auch Gutachten zu Erfolgsaussichten von nicht von uns geführten Verfahren. Sollten Sie also eine „zweite Meinung“ benötigen, prüfen wir Ihren Fall und geben eine Stellungnahme ab.